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Auch die Vertragsänderung ist nur bei Vorsorgefällen möglich, es sei denn eine "Änderung der Bestattungsvorsorge nach Eintritt des Todesfalls" wurde vorher von dem Betroffenen angefordert. Hier können die Konditionen bezüglich der Bestattung geändert und an die Umstände angepasst werden.